05.04.2024
Wittgenstein - Nördliches Siegerland

Personal-Situation in den Pastoralverbünden Nördliches Siegerland und Wittgenstein

Liebe Schwestern und Brüder, in unserem Nachbar-Pastoralver-bund Nördliches Siegerland gibt es personelle Veränderungen, die auch uns in Wittgenstein betreffen.

Aufgrund des Stellenverzichts des dortigen Pfarrers Friedhelm Rüsche hatte das Erzbistum Paderborn diese Pfarrstelle zum 1.05.2024 neu ausgeschrieben. Leider hatte sich kein Priester darauf beworben, so dass das Erzbistum in Absprache mit dem gegenwärtigen Pastoralteam einen Schritt gegangen ist, der in unserem Bistum ziemliches Neuland ist: das Modell der „geteilten Leitung“. Das bedeutet, die Pfarrstelle wurde im Kreis der Diakone und Gemeindereferentinnen ausgeschrieben mit der Möglichkeit, als sog. „Pfarrbeauf-tragte/r“ die Leitung des Pastoralverbunds zu übernehmen. In diesem Fall sieht das Kirchenrecht vor, dass dem Pfarrbeauftragten ein „moderierender Priester“ zur Seite gestellt wird, da kirchenrechtlich die Leitung einer Pfarrei ohne einen Priester nicht möglich ist. Durch die vor einigen Jahren erfolgte Einführung von Verwaltungsleitungen ergibt sich dann ein Trio aus dem Pfarrbeauftragten, dem moderierenden Priester und der Verwaltungsleitung.

Aus dem Kreis der Bewerber hat Erzbischof Bentz nun Herrn Diakon Michael Freundt, bisher Dekanats-Referent im Dekanat Siegen und ehrenamtlicher Diakon im Pastoralverbund Siegen-Freudenberg, zum Pfarrbeauftragten für den Pastoralverbund Nördliches Siegerland in Vollzeit ernannt. Das Amt des moderierenden Priesters ist auf mich gefallen, unbeschadet meiner Aufgaben im Pastoralverbund Wittgenstein. Die bisher schon gemeinsame Verwaltungsleitung liegt auch weiterhin bei Sebastian Reichling. Die Entscheidung ist kurz vor Ostern gefallen. Offizieller Beginn der geteilten Leitung wird der 1.06.2024 sein.

Der Pfarrbeauftragte ist der Dienstvorgesetzte des pastoralen Personals in der Verantwortung für die Grunddienste der Evangelisierung und der Seelsorge und er ist für die pastoralen Entscheidungen im Zusammenspiel mit den Pfarrgemeinderäten zuständig.

Die Bezeichnung „moderierender Priester“ bedarf sicherlich einer Erläuterung. Das Wort kommt vom lateinischen „moderator“ und bedeutet „Lenker, Leiter“. Der moderierende Priester erhält den Vorsitz in den Kirchenvorständen und ist als „rector ecclesiae“ für liturgie- und sakramentenrechtliche Fragen verantwortlich. Diese Zuständigkeiten lassen sich zu einem guten Teil (allerdings nicht vollständig!) von Wittgenstein aus regeln. Für den hiesigen Pastoralverbund wird es absehbar keine grundlegenden Veränderungen geben. Ich habe im Vorfeld einer Beauftragung zum moderierenden Priester zugestimmt. Eine gemeinsame Verwaltungsleitung ergänzt sich nun mit einer gemeinsamen Pastoralleitung. Außerdem bin ich sehr zuversichtlich, im Nördlichen Siegerland in ein gutes Team eingebunden zu sein, neben den beiden schon Genannten Michael Freundt und Sebastian Reichling sind das Pastor Lukas Hellekes, Diakon Gerhard Möller sowie die Gemeindereferentinnen Christina Schreiber und Regina Tanger. Das hat mir die Entscheidung sehr erleichtert.

Ich vertraue auch meinerseits auf das, was Erzbischof Bentz bei seiner Proklamation am 9.12.2023 im Paderborner Dom sagte, indem er Nelson Mandela, den früheren Präsidenten Südafrikas, zitierte: „Mögen deine Entscheidungen deine Hoffnungen widerspiegeln, nicht deine Ängste.“

In diesem Sinne grüßt Sie

Ihr Pfarrer Stephan Berkenkopf